- Präsentationsfrist
- Präsentationsfrist f срок де́йствия обяза́тельства (напр. ве́кселя и́ли че́ка); срок предъявле́ния (ве́кселя и́ли че́ка)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Vorlegungsfrist — Präsentationsfrist. 1. V. beim ⇡ Wechsel: a) Vorlegung zur Annahme: Zeitraum, innerhalb dessen ein Wechsel zur Annahme vorgelegt werden muss. Der Wechsel kann von dem Inhaber oder von jedem, der den Wechsel in Händen hat, bis zum Verfall dem… … Lexikon der Economics
Variationsrecht — (Jus variandi), das Recht des Patrons statt eines bereits den geistlichen Obern präsentirten Candidaten, innerhalb der gesetzlich zustehenden Präsentationsfrist, einen andern Candidaten zu Präsentiren. Einem geistlichen Patron steht dies Recht… … Pierer's Universal-Lexikon
Giroverkehr — ist ein Geschäftszweig der heutigen Banken, der im wesentlichen in der Vermittelung von Zahlungen (Girozahlungen) unter den Kunden der Bank (Kontoinhabern) durch Ab und Zuschreiben im Bankbuch auf Grund von Depositen und Guthaben erfolgt. Er… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Variationsrecht — (lat. Ius variandi), das Recht, eine getroffene Wahl zu ändern und eine andre zu treffen. Solches V. hat z. B. der wahlberechtigte Schuldner einer Alternativobligation (s. d.) bis zur Vollstreckung des ihn verurteilenden Urteils. Nach dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Akkreditivauftrag — der an ein Kreditinstitut gerichtete Auftrag zur Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs (⇡ Akkreditiv). Aufgrund der Vereinbarung im Kaufvertrag, Lieferungsvertrag o.Ä. (Grundgeschäft) über die Stellung eines Dokumentenakkreditivs erteilt der… … Lexikon der Economics